Bis 200 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (siehe Formulare)
Als der Anruf von der Kinderkrippe kam, war Katharina M. glücklich: Die Stelle dort, die sie schon einmal als Vertretung innegehabt hatte, werde frei. Ob sie anfangen wolle?
Für die 28-jährige Kinderpflegerin war es die ersehnte Chance, ihren Ein-Euro-Job aufzugeben. Nun arbeitet sie 30 Stunden wöchentlich in der Krippe, von neun bis 15 Uhr. „Der Job gefällt mir gut”, sagt sie und erzählt von ihrem „Eingewöhnungskind”, dem sie gerade die erste Zeit in der Tagesstätte erleichtert. Die finanzielle Situation der alleinerziehenden Mutter mit zwei Töchtern allerdings bleibt äußerst angespannt. Ohne den Unterhalt, den das Jugendamt übernommen hat, und ohne aufzahlendes Arbeitslosengeld II käme die Familie nicht über die Runden. Mehr als die Hälfte ihres Lohns muss Frau M. für die Miete der Zwei-Zimmer-Wohnung drangeben. Dort übernachtet oft auch ihre sehr junge Schwägerin aus Niederbayern mit dem neun Monate alten schwerkranken Baby, das regelmäßig in einer Münchner Klinik behandelt wird. Katharina M. fühlt sich für das Wohlergehen des kranken Jungen verantwortlich und versorgt ihn mit Essen, das ihm schmeckt. Die achtjährige Madeleine, die in die dritte Klasse kommt, braucht einen neuen Schulrucksack, der alte, ein Second-Hand-Stück, ist endgültig kaputt. Da ist die Mutter froh, dass sie wenigstens für die Brillen ihrer Töchter nichts drauflegen musste. „Manchmal schäme ich mich, immer wieder ins Sozialbürgerhaus zu gehen”, sagt die schüchterne Frau. Doch sie hat keine Wahl. Für das Mittagessen im Hort bekommt sie eine Ermäßigung, 30 Euro pro Kind bezahlt sie weiterhin selber. Die Aussicht auf Hilfe aus der SZ-Schülerlunch-Aktion lässt sie strahlen: „Das wäre wunderbar.”
(SZ vom 17.07.2008)