SZ Adventskalender für gute Werke der Süddeutschen Zeitung

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Bis 200 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (siehe Formulare)

12.09.2009

Viele Kinder können sich das Essen in der Schule nicht leisten

Hungrig in den Nachmittag

Vielleicht wäre es ja naheliegend, das Mittagessen an einem heißen Tag durch
zwei Kugeln Eis vom Italiener um die Ecke zu ersetzen. Dasmag zwar nicht unbedingt den Beifall der Ernährungswissenschaftler finden, dürfte aber bei Kindern gut ankommen. Doch der Kauf von zwei Kugeln Eis sprengt oft schon den schmalen Ernährungsetat, den der Gesetzgeber Kindern in Hartz-IV-Haushalten zubilligt.



Im Monat August, einem Monat mit 31 Tagen, sind es gerade drei Euro pro Tag für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren. Nach den üblichen Berechnungsformeln sind davon 1,20 Euro für das Mittagessen anzusetzen – für zwei Kugeln Eis im Straßenverkauf reicht das jedenfalls nicht mehr.
Nun gut, das Eis mag noch so locken, aber es muss nicht unbedingt sein. Darf es jedoch sein, dass Kinder vom Mittagessen in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeschlossen bleiben, weil ihre Eltern die täglich bis zu fünf Euro allein für ein Mittagessen nicht aufbringen können? Um zu gewährleisten, das dies nicht passiert, hatte die SZ vor zwei Jahren die Spendenaktion „Schülerlunch“ gestartet, die im letzten Schuljahr für fast 2000 Kinder eine warme Mahlzeit kostenlos bieten konnte.
Der SZ-Schülerlunch hat zwar nicht erreichen können, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt, Kinder an Ganztagsschulen und Grundschulen die Teilnahme an dem dort angebotenen Mittagstisch zu ermöglichen. Doch beim Bildungsgipfel Anfang des Jahres haben der Freistaat und die kommunalen Spitzenverbände eine Übergangslösung beschlossen: Sie gewähren bei Kindern aus bedürftigen Familien einen Zuschuss als freiwillige Leistung, bis der Bund seiner Verantwortung nachkommt.
Stadt und Freistaat zahlen jeweils einen Euro Zuschuss pro Essen. Das Schulreferat geht davon aus, dass fast 3000 bedürftige Kinder die Unterstützung brauchen und rechnet mit Kosten in Höhe von knapp 600 000 Euro jährlich für den städtischen Anteil. Dazu kommt der staatliche Anteil in gleicher Höhe. Beides zusammen deckt aber nur knapp zwei Drittel der Kosten. Dennoch haben sich das Schul- und das Sozialreferat zum Ziel gesetzt, die Zuzahlung der bedürftigen Eltern auf ein Minimum zu reduzieren. Der SZ-Adventskalender will diese Absicht mit Spendenaufrufen und Geld aus einer Erbschaft auch weiterhin unterstützen. Rund 300 000 Euro stehen im neuen Schuljahr wieder aus der Erbschaft zur Verfügung. Um allen bedürftigen Kindern das Mittagessen kostenlos zu ermöglichen, müsste aber noch einmal der gleiche Betrag an Spenden dazukommen. Denn für Kinder in Tagesheimen, Horten und Kinderbetreuungseinrichtungen, gibt es den freiwilligen Zuschuss bisher nicht.
Finanziell schwierig ist zum Beispiel die Situation eines Vaters von zwei Töchtern, der sich seit dem Tod der Mutter allein um die beiden Mädchen kümmert. Um weiter arbeiten zu können, besucht eine Tochter eine Schule mit Tagesheim, die andere geht nach der Schule in den Hort. „Obwohl des monatliche Budget durch die Kosten der Einrichtungen stark belastet werden, sind Vater und Kinder froh über die Unterstützung und Betreuung am Nachmittag“, erklärt die Bezirkssozialarbeiterin. „Auch als die Mutter noch lebte, haben die Eltern den Kindern den Besuch einer Nachmittagsbetreuung im Ausgleich durch den durch Krankheit belasteten Familienalltag immer ermöglicht.“ Krankheit und Beerdigung haben die knappe Familienkasse arg strapaziert, für gemeinsame Ausflüge ist kaum Geld übrig.
Häufig sind es Alleinerziehende, die der Schulmittagstisch in die Zwickmühle bringt. DieMutter eines Zehnjährigen, die einen Teilzeitjob angenommen hat, um weniger Hartz-IV-Leistungen zu benötigen, hat zwar einen Platz in einer Ganztagsklasse für ihren Sohn bekommen. Die Kosten für den Mittagstisch überfordern ihren Etat. „Eine Ausgrenzung ihres Sohnes in der Klasse oder die Aufgabe ihres Arbeitsplatzes möchte die Mutter auf jeden Fall verhindern“, beschreibt die Bezirkssozialarbeiterin die schwierige Lage. In diesem Fall bietet der Zuschuss zusammen mit dem Spendengeld einen Ausweg.
Eltern können den Zuschuss von Stadt und Freistaat bei der Schule beantragen, das Verfahren ist weitgehend unbürokratisch gestaltet, versichert Stadtschulrätin Elisabeth Weiß-Söllner. Die Schulen melden nur die Zahl der Bedürftigen dem Schulreferat und müssen dafür sorgen, dass bei dem von ihnen gewählten Abrechnungsverfahren gewährleistet ist, dass die Kinder am Mittagessen teilnehmen können, ohne diskriminiert zu werden. Für die Mitschüler darf deshalb – egal ob Bon- oder Chipkartensystem – nicht erkennbar sein, ob jemand sein Mittagessen kostenlos erhält.

(SZ vom 12.09.2009)