Bis 200 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (siehe Formulare)
Ihre Wohnung im achten Stock verlässt Anna W. nur, wenn sie ins
Krankenhaus gebracht wird. Weil der Lift in der siebten Etage endet,
hatte die 85-Jährige schon lange keine Chance mehr, nach draußen zu
gelangen.
Auch der Blick bei Föhn auf die Berge erfreut sie nicht mehr: Frau W. ist inzwischen fast blind. Seit einigen Monaten haben sich ihre vielen Leiden so verschlimmert, dass sie fast immer im Bett liegt. Ein Sauerstoffgerät erleichtert ihr Tag und Nacht das Atmen. Schmerzen plagen sie, die Blase funktioniert nicht und die Kraft, ein paar Schritte zu gehen, ist geschwunden. „Ihre Haut ist so dünn, dass sie bei jedem Griff blaue Flecken bekommt“, sagt Frau W.s Sohn.
Dreimal täglich versorgt ein Pflegedienst die Frau, richtet ihr das Essen, wechselt die Windeln. Sohn und Schwiegertochter schauen regelmäßig vorbei, doch sie müssen sich noch um ihre Kinder und die demente Mutter der Frau kümmern. Mit Radiohören vergehen Anna W.s lange Tage. Etwas mehr Unterhaltung und Betreuung würde sie sich wünschen – durch die bekannten Personen des Pflegedienstes, denn Fremden will die Sehbehinderte nicht vertrauen. Doch mit ihrer kleinen Rente und aufzahlender Grundsicherung vom Sozialamt lässt sich eine solche Hilfe nicht finanzieren.
Immer öfter hat Frau W. Panikattacken, glaubt, zu ersticken, ruft den Notarzt. Der hat sie vorige Woche wieder einmal mitgenommen, nach unten und in die Klinik.
Unser Spendenkonto:
„Adventskalender für gute Werke der Süddeutschen Zeitung e.V.“ Stadtsparkasse München
Kto.-Nr. 600700
(BLZ 701 500 00)
Spenden für das SZ-Hilfswerk sind steuerlich abzugsfähig; bis 200 Euro reicht der vereinfachte Nachweis. Bei Spenden von mehr als 200 Euro senden wir die Spendenbestätigung zu, sofern auf der Überweisung der Absender vollständig angegeben ist. Jede Spende wird voll dem guten Zweck zugeführt. Alle Kosten trägt der Süddeutsche Verlag.
(SZ vom 14.12.09)