Bis 200 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (siehe Formulare)
Vor zwei Jahren hat Helga B. einen Schlaganfall erlitten, immer wieder macht ihr Schwindel zu schaffen. Sie erlebt gerade nachts häufig Angstzustände, die vom nächtlichen Schlaganfall vor einigen Jahren herrühren.
"Gesundheitlich geht es mir ganz schlecht", sagt Helga B., 71.Sie leidet stark unter Osteoporose. Die auch als Knochenschwund bezeichnete Krankheit macht das ganze Skelett anfällig für Brüche. Vor zwei Jahren hat Helga B. einen Schlaganfall erlitten, immer wieder macht ihr Schwindel zu schaffen. "Sie erlebt gerade nachts häufig Angstzustände, die vom nächtlichen Schlaganfall vor einigen Jahren herrühren", erklärt Bezirkssozialarbeiterin Ursula Zinoni-Bamberger. Deshalb hat Helga B. ein Hausnotrufgerät bekommen, das ans Telefon angeschlossen ist. Doch das wurde gesperrt, weil sie eine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt hat. Inzwischen ist die Rechnung zwar beglichen, aber für die Entsperrung muss Helga B. 250 Euro Sicherheitsleistung überweisen. Da Rente und Unterhaltszahlung des geschiedenen Ehemanns für den Lebensunterhalt nicht reichen, erhält sie Grundsicherung vom Sozialamt, so dass sie rund 350 Euro monatlich zum Leben hat. Wer helfen will, wird um ein Geldgeschenk gebeten, das überwiesen oder Montag bis Freitag von 9.30 bis 18 Uhr und an allen Samstagen im Dezember von 9.30 bis 15 Uhr im SZ-Servicezentrum, Hultschiner Straße 8 , eingezahlt werden kann. Unser Spendenkonto: "Adventskalender für gute Werke der Süddeutschen Zeitung e.V." HypoVereinsbank München Kto.-Nr. 82 228 (BLZ 700 202 70) Spenden für das SZ-Hilfswerk sind steuerlich abzugsfähig; bis 200 Euro reicht der vereinfachte Nachweis. Bei Spenden von mehr als 200 Euro senden wir die Spendenbestätigung zu, sofern auf der Überweisung der Absender vollständig angegeben ist. Jede Spende wird voll dem guten Zweck zugeführt. Alle Kosten trägt der Süddeutsche Verlag. Weitere Informationen: www.sz-adventskalender.de (SZ vom 21.12.2007)